Eine Aktiengesellschaft (AG) ist in der Schweiz eine der gängigsten Gesellschaftsformen und wird durch das Schweizerische Obligationenrecht (OR) geregelt. Die Gründung einer AG erfordert mindestens eine natürliche oder juristische Person als Aktionär, der das erforderliche Mindestkapital zur Verfügung stellen muss. Das Mindestkapital für eine AG beträgt in der Regel 100'000 CHF.
Die AG ist eine juristische Person und haftet mit ihrem eigenen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten. Die Aktionäre haften in der Regel nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Die Geschäftsführung einer AG obliegt dem Verwaltungsrat, der aus mindestens einer Person bestehen muss. Der Verwaltungsrat wählt in der Regel auch den/die Geschäftsführer/in oder CEO.
Eine AG ist durch ihre Rechtsform eher für größere Unternehmen geeignet, da die Gründungskosten und die Verwaltungsaufwände höher sind als bei anderen Gesellschaftsformen. Die AG muss außerdem eine ordentliche Generalversammlung der Aktionäre abhalten, in der wichtige Entscheidungen getroffen werden, wie die Wahl des Verwaltungsrats oder die Verwendung des Gewinns.
Der Vorteil einer AG ist, dass sie durch den Verkauf von Aktien relativ einfach Kapital aufnehmen kann, um ihre Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Außerdem ist eine AG eine anerkannte Rechtsform im In- und Ausland, was die internationale Geschäftstätigkeit erleichtert.
In der Schweiz gibt es auch besondere Formen der AG, wie die Holdinggesellschaft (Holding AG) oder die börsennotierte AG (Publikumsgesellschaft), bei der die Aktien an einer Börse gehandelt werden.
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